Month: April 2011

  • Kündigung und Religionsfreiheit – “Jesus hat Sie lieb”

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 08.07.2010 (Aktenzeichen 4 Ca 734/10) verhandelt. Anders als das Arbeitsgericht war das Berufungsgericht der Auffassung, die außerordentliche Kündigung der Beklagten sei gerechtfertigt. Der mit 6 Stunden im Call-Center der Beklagten teilzeitbeschäftigte Kläger habe sich arbeitsvertragswidrig verhalten, indem er trotz einer…