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Eine nationale Regelung kann die Möglichkeit der Ansammlung von Ansprüchen auf nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub, die während eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit erworben wurden, zeitlich begrenzen
Eine derartige Frist muss aber die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpft, deutlich überschreiten Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union Nr. 123/11 vom 22.11.2011 Urteil in der Rechtssache C-214/10 Presse und Information KHS AG ./. Winfried Schulte Auf Herrn Schulte, der seit 1964 bei dem deutschen Unternehmen KHS AG beschäftigt war, fand ein […]