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Fristlose Kündigung eines Chefarztes nach Verschweigen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung
Das LArbG Frankfurt hat entschieden, dass einem Chefarzt fristlos gekündigt werden kann, wenn sich herausstellt, dass die bei seiner Einstellung abgegebene Erklärung zu fehlenden Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren falsch war. Der 52-jährige Kläger des Rechtsstreits ist habilitierter Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe. Er wurde zum 01.11.2009 mit einem garantierten Jahreseinkommen von 220.000 Euro brutto als…