Month: December 2012

  • Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten

    Das LArbG Stuttgart (4 Sa 48/12) hat entschieden, dass der Mindestlohn in der Pflegebranche auch für Bereitschaftszeiten gilt. Die Klägerin war bei einem privaten Pflegedienst beschäftigt. Sie wurde eingesetzt in einem katholischen Schwesternhaus zur Erbringung pflegerischer Leistungen bei zwei pflegebedürftigen Schwestern. Die katholische Kirche war Auftraggeberin der Beklagten. Vertraglich war die Erbringung von “Rund-um-die-Uhr-Diensten”, zumeist…