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Cora Schuhmachers Unterlassungsklage gegen ehemaligen Hausmeister gescheitert
Das ArbG Mönchengladbach hat entschieden, dass Cora Schumacher von ihrem ehemaligen Hausmeister keine Unterlassung von Äußerungen, insbesondere über die Verweigerung der Zahlung seiner Arbeitsvergütung verlangen kann. Der Hausmeister war vom 01.05.2015 bis 19.06.2015 im Privathaushalt von Frau Schumacher auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages für “geringfügig entlohnte Beschäftigte” tätig. In dem formularmäßigen Vertrag heißt es:…