Recht haben ist eine Sache. Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.
Es gibt aber auch einige Ausnahmen bei denen die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.
Gerade im Arbeitsrechtlichen Bereich weigern sich die Rechtsschutzversicherer oft, die gesamten Kosten zu übernehmen. Dennoch kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, um zumindest von einem Teil der Kostenlast befreit zu werden. In Urteilsverfahren erster Instanz besteht im Arbeitsgerichtsverfahren kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten (vgl. § 12a ArbGG)!
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