Tag: Berichtigung

  • Anspruch auf Erteilung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses

    Leitsätze des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 07. Februar 2011 – Aktenzeichen 16 Sa 1195/10 1. Der Anspruch auf Erteilung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses ist eine Holschuld. Hieraus folgt, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis beim Arbeitgeber abzuholen hat. Der Schuldner darf bei Holschulden aber auch bringen oder schicken. In diesem Fall tritt der Leistungserfolg am…