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Fristlose Kündigung auch noch während der Freistellung vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses möglich
Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kommt auch bei einem von der Arbeitspflicht bis zum vereinbarten Beendigungstermin freigestellten Arbeitneh¬mer eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main abgeändert. Der 36- jährige, verheiratete Kläger des Rechtsstreits war seit Oktober 2008 bei seiner […]