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Sittenwidrige Kündigung: Angebliches „Sicherheitsrisiko“ wegen Heirat mit Chinesin kein Kündigungsgrund
Leitsätze des Urteils: 1. Im Falle einer Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber seine die Kündigung veranlassende subjektive Bewertung (hier: Sicherheitsrisiko) von ihm schon bei Vertragsschluss bekannten, unverändert gebliebenen, persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers nicht ohne Darlegung nachvollziehbarer neuer Erwägungen mit Tatsachenkern ändern. 2. Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. […]