-
Keine Obliegenheitsverletzung durch Erteilung eines außergerichtlichen Auftrags an den Anwalt nach Erhalt einer Kündigung
Das Amtsgericht Hamburg setzte sich in einer Entscheidung vom 10.02.2006 (11 C 304/05) mit dem Deckungsschutz des Rechtsschutzversicherers für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts bei Abwehr einer Änderungskündigung auseinander. Beauftragt der gekündigte Arbeitnehmer seinen Anwalt nach Erhalt einer Kündigung zunächst mit der außergerichtlichen Wahrnehmung seiner Interessen, so liegt darin keine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Rechtsschutzversicherung, so das…